Guten Abend
Zum Beispiel sind Fragen nach deinem Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Religion oder Herkunft unzulässig. Ebenso darf der Arbeitgeber nicht nach Krankheiten oder Behinderungen fragen.
Es ist jedoch zulässig, Fragen zu stellen, die mit der Arbeit in Verbindung stehen, wie zum Beispiel nach deiner Ausbildung oder Berufserfahrung. Auch Fragen zur Arbeitszeit oder Verfügbarkeit sind erlaubt.
Wenn dir während des Vorstellungsgesprächs eine unzulässige Frage gestellt wird, hast du das Recht, höflich zu erklären, dass du diese Frage nicht beantworten möchtest, da sie nicht mit der Arbeit in Verbindung steht. Der Arbeitgeber sollte deine Antwort respektieren und die Frage nicht weiterverfolgen.
Na ja,
schau mal hier, wenn du dir alles kompakt anschauen willst.
Ich bin mir sicher, dass es auch dir helfen wird.